Was ist ein Wahlarzt:
Ein Wahlarzt darf dieselben diagnostischen und therapeutischen Leistungen wie ein Kassenarzt erbringen.
Ein Wahlarzt hat aber keinen Vertrag mit einer gesetzlichen Krankenkasse und kann somit nicht direkt mit den Kassen verrechnen.
Die ärztliche Leistung ist nach der Behandlung selbst zu bezahlen (in bar oder mit Überweisung). Die Rechnung/Honorarnote können Sie dann bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse einreichen. Ein Teil (dem Kassentarif entsprechend) wird rückerstattet. Wie viel tatsächlich erstattet wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Sollten Sie im selben Quartal bereits einen Hautfacharzt aufgesucht haben, erhalten Sie wahrscheinlich keine Kostenrückerstattung.