Was ist ein Wahlarzt:
Ein Wahlarzt darf dieselben diagnostischen und therapeutischen Leistungen wie ein Kassenarzt erbringen.
Ein Wahlarzt hat aber keinen Vertrag mit einer gesetzlichen Krankenkasse.
Die ärztliche Leistung ist nach der Behandlung selbst zu bezahlen (in bar oder mit Überweisung). Die Rechnung/Honorarnote können Sie dann bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse einreichen. Ein Teil des Betrages wird rückerstattet. Wie viel tatsächlich erstattet wird, hängt von mehreren Faktoren ab.
Sollten Sie im selben Quartal bereits einen Hautfacharzt aufgesucht haben, erhalten Sie wahrscheinlich keine Kostenrückerstattung.